Was fördern wir
Der Preis des Fördervereins
Vorgaben zur Vergabe der Mittel
Kulturbeitrag
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Auslobung des "Preises des Fördervereins"
- Der Förderverein Evangelische Reformschule e.V. lobt
folgenden "Preis des Fördervereins" aus.
- Der Preis wird verliehen für eine besondere soziale oder
eine besondere schulische Leistung. Er kann pro Schuljahr an bis zu
drei Schülerinnen oder Schüler vergeben werden. Er soll
als Sachpreis in Form eines Buches im Rahmen des Sommerfestes
verliehen werden. Die Eltern der Preisträger sollen vorab von
der Schule informiert werden.
- Empfänger des Preises können nur Schülerinnen
und Schüler der Evangelsichen Grundschule in Gotha
sein.
- Das Pädagogenteam wird gebeten, dem Förderverein bis
zum 30.04. eines jeden Jahres möglichst bis zu zehn Kinder mit
besonderen Leistungen im o.g. Sinne zu benennen. Dazu ist eine
kurze schriftliche Begründung und ein Buchvorschlag für
den Preis, zumindest aber von Interessengebieten des Kindes
notwendig. Der Vereinsvorstand wird dann unter den vorgeschlagenen
Kindern bis zu drei Preisträger durch Beschluss festlegen.
Sofern sich unter den Vorschlägen Kinder oder Verwandte eines
Vorstandsmitgliedes befinden, wird das entsprechende
Vorstandsmitglied an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teilnehmen.
- Die jeweilige Stammgruppenleiterin eines Preisträgers wird
gebeten, bei der Preisverleihung jeweils vor der Preisübergabe
kurz allen Anwesenden die Begründung für die Wahl des
Preisträgers mündlich vorzutragen, ersatzweise kann das
durch die Schulleiterin oder ein Vorstandsmitglied erfolgen. Den
Buchpreis mit einer Widmung überreicht ein
Vorstandsmitglied.
- Die Namen der Preisträger werden mit dem Jahr der
Preisverleihung auf einer dafür vorgesehen Ehrentafel, die im
Schulgebäude neben dem Feierraum angebracht ist,
eingetragen.
- Durch die Reihenfolge der Preisübergabe oder die Nennung auf der Ehrentafel kommt keine Rangfolge unter den Preisträgern zum Ausdruck. Es bietet sich daher an, sich nach alphabetischer Reihenfolge der Namen zu richten.
Gotha, 11. Juli 2007
Der Vorstand
Förderverein Evangelische Reformschule e.V.
Für die Vergabe von Mitteln durch den Förderverein gelten nachfolgende Richtlinien:
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Ein schriftlicher Antrag muss an den Vorstand des Fördervereins gestellt werden. *1
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Die Zustimmung der Schule (*2) zu dem Antrag soll vorab erfolgen (schriftlich als Anhang).
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Für den Nachweis der Bedürftigkeit reicht es aus, wenn die Eltern im Antrag erklären, dass ihr Kind / ihre Kinder ohne den Zuschuss nicht an der schulischen Aktion (z.B. Klassenfahrt) teilnehmen könnten.
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Es wird eine Fördergrenze von 150 Euro pro Schuljahr und Kind festgelegt.
-
Die Vergabe richtet sich grundsätzlich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln.
*1 - Postadresse:
Evangelische Grundschule Gotha
Förderverein, z.Hd. Frau Stribrny
An der Wolfgangwiese 17-19
99867 Gotha
*2 - durch die Schulleitung oder die Stammgruppenleiterin
Mit Beschluss des Vorstandes vom 19.02.2009 stellt der Förderverein einen Kulturbeitrag in Höhe von 5 € pro Schüler/Schülerin für den Besuch/die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen pro Jahr zur Verfügung!

